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Rechtliches

Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen und die vorvertragliche Unterrichtung nach § 651 a BGB für unsere Pauschalreisen.

Veranstalter

Omnibus-Klein
Ackerweg 16
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 40513
Telefax: 06332 46669
E-Mail: info@omnibus-klein.de
Amtsgericht Zweibrücken, HRA 1167 Z

Insolvenzabsicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder ist mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, abgeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Verträge über Pauschalreisen im Sinne des § 651 a BGB.

1. Vorvertragliche Informationspflichten

1.1. Wir sind verpflichtet, Sie gemäß § 651 d Abs. 1 BGB vor Ihrer Reiseanmeldung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über wesentliche Eigenschaften der Reise zu informieren und Ihnen ein Formblatt nach Art. 250 § 2 Anlage 11 EGBGB zur Verfügung zu stellen.

1.2. Die wesentlichen Eigenschaften der Reise sind unter anderem das Reiseziel, die Reiseroute, das Transportmittel, Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückkehr, die Unterkunft, die Mahlzeiten und etwaige Besichtigungen und Ausflüge.

1.3. Des Weiteren sind wir verpflichtet, Sie über den Reisepreis, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl, die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Ihr Rücktrittsrecht gegen Entschädigung sowie eine mögliche Reiserücktrittskostenversicherung zu informieren.

1.4. Sofern wir unsere Informationspflichten gemäß Absatz 1.3. erfüllt haben, sind Sie verantwortlich dafür, die erforderlichen Pass- und Visadokumente zu beschaffen, die notwendigen Impfungen vorzunehmen und die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.

2. Abschluss des Reisevertrags

2.1. Sie können sich mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax für eine Reise anmelden (Angebot). Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung per E-Mail oder Fax bitten wir Sie um folgende Angaben: Reiseziel, Reisetermin, Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Anzahl der mitreisenden Personen, Doppel- oder Einzelzimmer, Vornamen, Namen, Geburtsdaten der mitreisenden Personen.

2.2. Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind sofort verbindlich. Bei einer Anmeldung per E-Mail oder Fax sind Sie 5 Tage an die Anmeldung gebunden.

2.3. Innerhalb der in Ziffer 2.2. genannten Bindungsfrist werden wir Ihre Reise in Textform bestätigen (Annahme). Mit dem Zugang unserer Reisebestätigung kommt der Reisevertrag zustande. In der Reisebestätigung geben wir den Inhalt des Reisevertrages nach Maßgabe des Art. 250 § 6 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vollständig wieder. Wird der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, erhalten Sie eine Reisebestätigung in Papierform (Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB).

2.4. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, gilt sie als neues Angebot, an das wir für 5 Tage gebunden sind. Sofern wir ausdrücklich auf die Änderungen hingewiesen haben, kommt der Reisevertrag zustande, wenn Sie innerhalb von 5 Tagen ausdrücklich die Annahme erklären oder die vereinbarte Anzahlung leisten.

3. Unsere Leistungen und deren Änderung

3.1. Unsere Leistungen bestimmen sich nach dem Inhalt des Reisevertrages (Prospekt, Anmeldung und Reisebestätigung).

3.2. Fremdleistungen, die Sie direkt bei Drittunternehmen buchen (Ausstellungen, Konzert- oder Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Rundfahrten u. a.), gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

3.3. Wir sind berechtigt, vor Reisebeginn den Inhalt des Reisevertrages mit Ausnahme des Reisepreises zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, von uns nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und wir Sie klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung informieren.

3.4. Haben wir die Reise unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Ziffer 1 EGBGB) oder unter Abweichung Ihrer besonderen Vorgaben geändert, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten. Wenn Sie sich innerhalb der Frist nicht äußern, gilt die Änderung als angenommen.

3.5. Haben Sie die erhebliche Änderung angenommen, haben Sie Anspruch auf Minderung (§ 651 m Abs. 1 BGB), wenn die geänderte Reise oder die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für uns geringere Kosten, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Differenz (§ 651 m Abs. 2 BGB).

3.6. Wir sind verpflichtet, Ihnen rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln.

3.7. Ihre Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. Umbuchung, Vertragsübertragung

4.1. Einen Anspruch auf Änderung (Umbuchung) haben Sie nur dann, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben haben. Soweit möglich und zumutbar, werden wir Ihre Wünsche jedoch berücksichtigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 15 Euro zu erheben.

4.2. Sie sind berechtigt, spätestens 7 Tage vor Reisebeginn in Textform zu erklären, dass statt Ihrer ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

4.3. Wir dürfen dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

4.4. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden und auf Anforderung nachzuweisenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten jedoch nur fordern, wenn und soweit diese angemessen sind.

5. Reisepreis, Zahlungsbedingungen

5.1. Sie sind nur dann zur Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise verpflichtet, wenn wir gemäß § 651 r BGB einen wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrag geschlossen haben und Ihnen den Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Sicherungsunternehmens übergeben haben.

5.2. Sobald die Voraussetzungen des Absatzes 5.1. vorliegen, sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit wir mit Ihnen keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben.

5.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 14 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.

5.4. Haben Sie sich 14 oder weniger Tage vor Reisebeginn angemeldet, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

5.5. Wenn Sie die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leisten, sind wir berechtigt, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 7.4. zu verlangen.

6. Preisänderungen

6.1. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zu 8 % zu erhöhen, wenn wir Sie spätestens bis zum 20. Tag vor Reisebeginn in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und deren Berechnung unterrichtet haben und soweit

a. sich der Preis für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger erhöht. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen können wir die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen;

b. sich die Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen. In diesem Fall können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen;

c. sich eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. In diesem Fall können wir den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise für uns verteuert hat.

6.2. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder vom Reisevertrag zurückzutreten. Wenn Sie sich innerhalb der Frist nicht äußern, gilt die Änderung als angenommen.

6.3. Sie sind berechtigt, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 6.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir sind berechtigt, von den zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen und auf Ihr Verlangen hin nachzuweisenden Verwaltungsausgaben abziehen.

7. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn, Entschädigung

7.1. Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.

7.2. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform gegenüber uns oder dem Reisevermittler erklärt werden.

7.3. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen den bereits gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten.

7.4. Wenn der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist, haben wir Anspruch auf eine Rücktrittsentschädigung, deren Höhe sich wie folgt bemisst:

  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
  • 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • 6. Tag bis Nichtanreise 90 %

7.5. Der Preis für vermittelte Fremdleistungen fällt in voller Höhe an.

7.6. Ihnen ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

7.7. Uns ist der Nachweis gestattet, dass uns ein höherer Schaden als die unter Ziffer 7.4. genannten Pauschalen entstanden ist. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Schaden einschließlich ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen.

7.8. Abweichend von Ziffer 7.4. können wir keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

8. Rücktritt des Veranstalters

8.1. Vor Reisebeginn können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

a. die im Reisevertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder
b. wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklären.

8.2. Ein Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist nur möglich, wenn wir Sie vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über die Mindestteilnehmerzahl und die Frist für unsere Rücktrittserklärung informieren haben.

8.2.1 Die Mindestteilnehmerzahl bei allen ausgeschriebenen Fahrten beträgt 25 Personen.

8.3. Den Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl müssen wir innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer

a. von mehr als sechs Tagen 20 Tage vor Reisebeginn,
b. von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage vor Reisebeginn und
c. von weniger als zwei Tagen 48 Stunden vor Reisebeginn.

8.4. Erklären wir den Rücktritt von der Reise, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

8.5. Sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden

9.1. Wir sind berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn Sie oder ein mitreisender Dritter trotz einer vorherigen Abmahnung die Reise oder Mitreisende erheblich stören oder sich in einer Weise vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Reisevertrages nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten darauf zurückzuführen ist, dass wir unsere Informationspflichten verletzt haben.

9.2. Im Falle der fristlosen Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können.

9.3. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.

10. Reisemängel

10.1. Mängelanzeige
Einen Reisemangel müssen Sie unserem Vertreter vor Ort (Reiseleitung) unverzüglich anzeigen. Ist ein Vertreter vor Ort nicht anwesend oder vereinbart, müssen Sie uns den Reisemangel unter den in der Reisebestätigung angegebenen Kontaktdaten anzeigen.

10.2. Abhilfe
Haben Sie den Reisemangel angezeigt, können Sie Abhilfe verlangen. Wir sind dann verpflichtet, den Reisemangel zu beseitigen. Wir dürfen die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651 k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB.

10.3. Selbstabhilfe
Wenn wir den Reisemangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist beseitigen, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe unberechtigt verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.

10.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich gemäß § 651 m BGB der Reisepreis.

10.5. Kündigung
Wird die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt und haben wir nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist Abhilfe geleistet, sind Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Ziffer 10.3. Satz 2 gilt entsprechend.

10.6. Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie nach Maßgabe des § 651 n BGB Schadensersatz verlangen.

10.7 Die in Ziffer 10.2. bis 10.5. genannten Rechte verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen.

11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Sie ohne unsere Vermittlung direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (nicht vermittelte Fremdleistungen).

11.3. Bei ausdrücklich vor Ihrer Anmeldung oder in der Reisebestätigung als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler im Sinne des § 651 v BGB. Als Vermittler haften wir grundsätzlich nur für die Vermittlung einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651 x BGB, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst. Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist daher ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht, eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt oder der Schaden auf eine Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten zurückzuführen ist.

11.4. Unsere Haftung ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

12. Streitbeilegung, Gerichtsstand

12.1. Wir nehmen nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12.2. Wenn Sie nicht Angehöriger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, gilt für das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht.

12.3. Wenn Sie nicht Verbraucher sind und Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.

Stand: November 2024

Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt:
Kanzlei Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstraße 73, 67655 Kaiserslautern

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuches

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. OMNIBUS-KLEIN, Ackerweg 16, 66482 Zweibrücken trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt OMNIBUS-KLEIN über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein, und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. OMNIBUS-KLEIN hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, g_kredit@ruv.de, oder per Fax 0611 533-4500 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von OMNIBUS-KLEIN verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: §§ 651 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch, abrufbar unter gesetze-im-internet.de/bgb.

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